Die Belegstelle „Mentzergrund“ im Kirschtal ist eine vom Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. anerkannte Rassebelegstelle. Sie soll die Paarung angelieferter Königinnen mit rassereinen Carnica-Drohnen gewährleisten.

Träger der Belegstelle ist der Imkerverein Bad Dürkheim e.V.
Verantwortlich für die Belegstelle sind der Belegstellenleiter und sein Stellvertreter. Sie führen Buch über die Zahl der aufgestellten und begatteten Königinnen.

Es kann nur zu den vorgegebenen Zeiten und nach vorheriger telefonischer Anmeldung angeliefert bzw. abgeholt werden. Genaue Termine und Öffnungszeiten werden jährlich neu festgesetzt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Kilometerpauschale zu entrichten.

Beim Betreten der Belegstelle hat sich der Züchter beim Belegstellenleiter bzw. dessen Stellvertreter anzumelden.
Den Weisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten. Sie weisen dem Züchter den Aufstellungsplatz für die Begattungseinheiten nach eigenem Ermessen zu.

Verstöße gegen diese Belegstellenordnung führen zum Entfernen der Begattungsvölker von der Belegstelle.

Die Begattungseinheiten dürfen nur auf Mittelwänden bzw. auf Anfangsstreifen im EWK, MWK oder Mini Plus mit ausreichend Futter aufgestellt werden.
Die Begattungskästen sind mit Name und Anschrift des Züchters innen oder außen zu beschriften.

Bei Anlieferung kontrollieren die Belegstellenverantwortlichen das Wabenwerk und die Drohnenfreiheit der Einheiten.

Um den Verantwortlichen die sachgemäße Kontrolle zu ermöglichen, sind alle EWK mit Glas und alle MWK und Mini Plus mit einer durchsichtigen Abdeckung, z.B. aus Folie, anzuliefern.

Wir behalten uns das Recht vor, die gesamte Lieferung bei nicht vorschriftsmäßig angelieferten
Begattungseinheiten abzuweisen.
Schutzkästen für EWK sowie Aufstellmöglichkeiten für MWK und Mini Plus bzw. Unterstände stehen
bereit.

Für den Betrieb und die Beschickung der Belegstelle gelten die Bienenseuchenverordnung sowie entsprechende EU-Gesetze in ihrer zuletzt gültigen Fassung.
Bei der ersten Anlieferung ist eine gültige Amtstierärztliche Bescheinigung gemäß § 5 (1) Bienenseuchenverordnung vorzulegen.

Es dürfen keine Bienen angeliefert werden, die
a) aus einem Sperrgebiet der Amerikanischen Faulbrut stammen.
b) aus anderen amtlich festgelegten Sperrbezirken stammen.

Alle Arbeiten auf der Belegstelle zwischen den Begattungseinheiten sind innerhalb der Flugzeiten (zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr) einzustellen. Diese Regelung gilt insbesondere für Besucher, um die Gefahr des Verfliegens der Königinnen zu minimieren.

Spätestens zwei Wochen nach Anlieferung sind die aufgestellten Völker abzuholen (Ausnahme: Schlechtwetterperioden).

Eine Belegstellengebühr wird durch den Imkerverein Bad Dürkheim e.V. festgesetzt und ist bei Anlieferung sofort in bar zu entrichten.
Sowohl der Belegstellenleiter und sein Stellvertreter als auch der Imkerverein Bad Dürkheim e.V. haften nicht für Diebstahl, Frevel sowie witterungsbedingte Schäden am Eigentum des Züchters.
Bad Dürkheim, den 2. Februar 2019
Imkerverein Bad Dürkheim e.V.
gez. Belegstellenleiter Anton Kaupa
gez. stv. Belegstellenleiter Bernd Reichel
gez. 1. Vorsitzender Thorsten Heß